Neue Richtlinie 2007/38/EG: Spiegelnachrüstung von Nutzfahrzeugen
Um schwere, oft tödliche Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern beim Abbiegen von
NKW zu verhindern, hat am 11. Juli 2007 das EU-Parlament und der EU-Rat eine
Richtlinie verabschiedet, mit der der Gefahrenbereich („toter Winkel“) bei
Nutzfahrzeugen ab 3,5 t entschärft wird. Durch Nach- und Umrüstung von Spiegeln
mit verbesserten Wölbungsradien auf der Beifahrerseite soll der tote Winkel
einsehbar gemacht werden (Umsetzungsfrist bis 31. März 2009).
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Spiegel
Identifikationsprogramm |
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Erfassung der Fahrzeugdaten und der Spiegelausstattung, |
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Entscheidungsfindung, welche Spiegel nachgerüstet werden müssen, |
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Zusätzliche Spiegel entsprechend der erweiterten Sicherheitsanforderungen, |
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Umrüstanweisung für die Werkstatt, |
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Warenkorb für Ihren Einkauf, |
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Zertifikat über die erfolgte Umrüstung zur Mitführung durch den Fahrer. |