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Neue Richtlinie 2007/38/EG: Spiegelnachrüstung von Nutzfahrzeugen
Um schwere, oft tödliche Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern beim Abbiegen von NKW zu verhindern, hat am 11. Juli 2007 das EU-Parlament und der EU-Rat eine Richtlinie verabschiedet, mit der der Gefahrenbereich („toter Winkel“) bei Nutzfahrzeugen ab 3,5 t entschärft wird. Durch Nach- und Umrüstung von Spiegeln mit verbesserten Wölbungsradien auf der Beifahrerseite soll der tote Winkel einsehbar gemacht werden (Umsetzungsfrist bis 31. März 2009).

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Spiegel
Identifikationsprogramm
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Erfassung der Fahrzeugdaten und der Spiegelausstattung,
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Entscheidungsfindung, welche Spiegel nachgerüstet werden müssen,
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Zusätzliche Spiegel entsprechend der erweiterten Sicherheitsanforderungen,
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Umrüstanweisung für die Werkstatt,
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Zertifikat über die erfolgte Umrüstung zur Mitführung durch den Fahrer.

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